Wichtige Tipps zum Thema Wärmepumpe: 


Für den Betrieb von Wärmepumpen zur Beheizung von Schwimmbädern in den Kantonen Freiburg und Bern sind insbesondere die Lärmschutzbestimmungen relevant. Hier ein Überblick über die gesetzlichen Vorgaben:

Kanton Freiburg:

  • Lärmschutz: Gemäß den Empfehlungen des Amts für Umwelt (AfU) müssen die Lärmimmissionen von Luft/Wasser-Wärmepumpen vorsorglich begrenzt werden. Technische oder bauliche Maßnahmen wie die Optimierung des Standorts, die Verwendung lärmarmen Verfahren oder der Bau von Lärmschutzwänden können dazu beitragen. 
  • FR.ch


  • Baubewilligungsverfahren: Für die Installation von Wärmepumpen ist in der Regel ein Baugesuch erforderlich. Die Gemeinden können jedoch unter bestimmten Bedingungen auf ein Gutachten des AfU verzichten, insbesondere wenn sich das Schwimmbad nicht in einem Gewässerraum befindet. In solchen Fällen müssen jedoch bestimmte Standardsätze als Bedingungen eingefügt werden, um die Einhaltung der Gewässerschutzbestimmungen sicherzustellen. 
  • FR.ch


Kanton Bern:

  • Lärmschutz: Bei Wärmepumpen, Schwimmbadpumpen sowie Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen müssen die zu erwartenden Lärmimmissionen vorsorglich begrenzt werden. Technische oder bauliche Maßnahmen wie die Optimierung des Standorts, die Verwendung lärmarmen Verfahren oder der Bau von Lärmschutzwänden können dazu beitragen. 
  • Kanton Bern


  • Baubewilligungsverfahren: Für die Installation von außen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen ist im Kanton Bern eine Baubewilligung erforderlich. Seit dem 1. März 2022 besteht die Pflicht, das Baugesuch elektronisch einzureichen. Dabei müssen unter anderem die Einhaltung von Grenzabständen und die Lärmschutzbestimmungen nachgewiesen werden. 
  • Stadt Bern


Es ist wichtig, die spezifischen Bestimmungen und Verfahren der jeweiligen Gemeinde zu berücksichtigen, da diese zusätzliche Anforderungen stellen können. Zudem sollten die allgemeinen Vorgaben des Umweltschutzgesetzes (USG) und der Lärmschutzverordnung (LSV) beachtet werden.

Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung empfiehlt es sich, die zuständigen kantonalen Behörden oder Fachstellen zu kontaktieren.